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   VG Köln, 24.06.2015 - 18 K 1266/15   

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https://dejure.org/2015,20983
VG Köln, 24.06.2015 - 18 K 1266/15 (https://dejure.org/2015,20983)
VG Köln, Entscheidung vom 24.06.2015 - 18 K 1266/15 (https://dejure.org/2015,20983)
VG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 18 K 1266/15 (https://dejure.org/2015,20983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Straßenbaum Äste Wurzeln Beseitigung Duldung Honigtau Verunreinigungen Schäden Dachziegel Dachschiefer Schadensersatz Aufwandsersatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Straßenbaum; Äste; Wurzeln; Beseitigung; Duldung; Honigtau; Verunreinigungen; Schäden; Dachziegel; Dachschiefer; Schadensersatz; Aufwandsersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzen der Duldungspflicht im Hinblick auf einen im öffentlichen Straßenland gepflanzten Baum

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Duldungspflicht bezüglich eines im öffentlichen Straßenland gepflanzten Baums

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1999 - 23 A 875/97
    Auszug aus VG Köln, 24.06.2015 - 18 K 1266/15
    Zu den Grenzen der Duldungspflicht bezüglich eines im öffentlichen Straßenland gepflanzten Baums (im Anschluss an OVG NRW, Urteil vom 21.9.1999 - 23 A 875/97 -, NWVBl. 2000, 142).

    OVG NRW, Urteil vom 21.9.1999 - 23 A 875/97 -, NWVBl. 2000, 142, ausgeführt, dass die aus § 32 Abs. 2 Satz 1 StrWG NRW folgende Duldungspflicht bezüglich der Einwirkungen von auf öffentlichem Straßengrund erfolgten Pflanzungen mit der Folge eines auf Beseitigung gerichteten Folgenbeseitigungsanspruchs erst in besonderen Ausnahmesituationen enden, die dann vorliegen dürften, wenn die Bepflanzung im Laufe der Zeit aufgrund natürlichen Wuchses einen Umfang erreicht hat, der entweder zu ernsthaften, nicht anderweitig behebbaren Schäden an privaten Nachbargrundstücken führt bzw. solche Schäden hinreichend konkret zu befürchten sind oder aber die Nutzung dieser Grundstücke in einem unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt mehr zumutbaren Maße beeinträchtigt wird.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.9.1999 - 23 A 875/97 - a. a. O.

  • VG Minden, 03.03.2016 - 9 K 529/15

    Anspruch von Grundstückseigentümern gegenüber einer Gemeinde auf einen kräftigen

    vgl. VG Köln, Urteil vom 24.06.2015 - 18 K 1266/15 - juris Rn. 31; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2000 - 9 U 67/00 -juris Rn. 28.

    OVG NRW, Urteil vom 21.09.1999 - 23 A 875/97 - juris Rn. 20; VG Köln, Urteil vom 24.06.2015 - 18 K 1266/15 - juris Rn. 33; VG Hannover, Urteil vom 10.07.2012 - 7 A 5059/11 - juris, Rn. 40.

  • VG Frankfurt/Oder, 27.03.2018 - 5 K 1083/13

    Beeinträchtigung durch einen Straßenbaum, hier: ca. 20 m hohe Linde mit einem

    Hinzuweisen ist die Klägerin in diesem Zusammenhang aber darauf, dass die streitgegenständliche Linde in dieser Hinsicht (und auch im Hinblick auf die vorgetragenen Beeinträchtigungen durch Blütenpollen) eine Vorbelastung der Gegend darstellt, in der die Klägerin gebaut hat (vgl. hierzu auch VG Köln, Urteil vom 24. Juni 2015 - 18 K 1266/15, Rn. 34, juris).
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